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Wo nur Gespräche helfen

Fotos und Privatsphäre

Kinderfotos im Status, im Klassenchat, auf Instagram: Was einmal geteilt ist, lässt sich nicht mehr zurückholen. Das gilt für Kinder und für uns Eltern.

Aktualisiert am 01.11.2026

Kurz gesagt: Was einmal geteilt ist, lässt sich nicht zurückholen, auch nicht aus dem WhatsApp-Status. Kinder haben ein Recht am eigenen Bild: Frag sie, bevor du ein Foto teilst, und zeig auf öffentlichen Profilen kein Gesicht, keinen Namen und keine Schule. Fotos anderer Kinder gehen nur mit dem Einverständnis ihrer Eltern weiter.

Wir Eltern als Vorbild

Rund jeder zehnte Elternteil in der Schweiz postet regelmässig Bilder der eigenen Kinder, fast die Hälfte fragt die Kinder vorher nicht (Kinderschutz Schweiz, 2024). Dabei haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild. Bis sie selbst entscheiden können, schützen die Eltern dieses Recht.

  • Vorher fragen, sobald das Kind es versteht: «Darf ich dieses Bild der Grossmutter schicken?»
  • Keine Bilder in Badekleidung, beim Baden, weinend oder in peinlichen Momenten.
  • Kein Gesicht, kein Name, keine Schule auf öffentlichen Profilen. Lieber von hinten oder mit Emoji.
  • WhatsApp-Status und Familiengruppen sind nicht privat: Jedes Mitglied kann ein Bild weiterleiten.

Fotos anderer Kinder

  • Fotos vom Klassenfest oder Geburtstag nur an die Eltern des eigenen Kindes oder mit Einverständnis der anderen Eltern.
  • Fotos und Videos von anderen ohne deren Wissen aufzunehmen und zu verbreiten, kann strafbar sein. Das gilt auch für Kinder, die andere heimlich filmen.

Was dein Kind lernen soll

  • Erst fragen, dann fotografieren, und erst recht, bevor ein Bild weitergeht.
  • Standort ausschalten: Fotos verraten über die Ortsangabe, wo sie gemacht wurden. In den Kamera-Einstellungen ausschalten.
  • Nichts schicken, was man nicht auch an der Pinnwand im Schulhaus sehen möchte.

Woher die Inhalte stammen: Der Ratgeber fasst zusammen, was Schweizer Studien und Fachstellen empfehlen: die Studien JAMES und MIKE der ZHAW, die Plattform Jugend und Medien des Bundes, Pro Juventute und die Polizeiliche Kriminalstatistik. Er ist für alle Schulen gleich und wird laufend nachgeführt. Hinweise an marco@valena.ch. Zuletzt geändert: 01.11.2026.