Schultablets: Was Eltern fragen dürfen
Wer verwaltet das Gerät, was ist gefiltert, was passiert zuhause? Diese Fragen kann die Schule beantworten.
Aktualisiert am 01.11.2026
Kurz gesagt: Bei Schultablets darfst du fragen: Wer verwaltet das Gerät, ist es auch zuhause gefiltert, wo liegen die Daten, und wie viel Bildschirmzeit entsteht im Unterricht? Im Kanton Zürich ist die Ausstattung Sache der Gemeinde. Zuhause gilt am besten: Das Schultablet ist nur für die Schule.
Verwaltung
- Sind die Geräte per Mobile Device Management (z.B. Jamf, Intune) verwaltet? Dann können Kinder keine Apps installieren und die Schule steuert Einstellungen zentral.
- Ist der Browser gefiltert, und gilt der Filter nur im Schul-WLAN oder überall?
Zuhause
- Dürfen oder müssen die Tablets nach Hause? Gelten dort dieselben Einschränkungen?
- Wer haftet bei Schaden oder Verlust?
- Ist das Schultablet ein Freizeitgerät? Empfehlung: nein. Klare Regel zuhause: Schultablet nur für Schule.
Daten
- Welche Cloud wird genutzt (Microsoft 365 oder Google Workspace for Education)? Wo liegen die Daten?
- Werden Fotos oder Videos der Kinder gemacht, und mit welcher Einwilligung?
- Referenz: Das Datenschutzlexikon Volksschule der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
Pädagogik
- Wie viel Bildschirmzeit pro Schultag entsteht durch das Tablet?
- Werden die Geräte auch bewusst weggelegt?
- Sind Hausaufgaben zwingend digital?
Rechtlicher Rahmen
Im Kanton Zürich ist «Medien und Informatik» ab der 5. Klasse Fach (Lehrplan 21). Die Geräteausstattung ist Gemeindesache, es gibt keinen kantonalen Standard. Das im August 2026 überwiesene Postulat für ein Handyverbot nimmt schulisch verwaltete Geräte ausdrücklich aus.